Anerkennung Rezertifizierungsmassnahmen RZM

Nach Ablauf der Gültigkeit eines Zertifikats kann der Zertifikatsinhaber eine Rezertifizierung beantragen, falls er die Voraussetzungen erfüllt und die nötigen Nachweise erbringt. Ein entsprechender Nachweis kann sowohl durch eine abgelegte Prüfung, wie auch durch absolvierte Lern- oder Trainingseinheiten, sogannte Rezertifizierungsmassnahmen erfolgen.

Die Rezertifizierungsmassnahmen können von Prüfungsorganisationen, Vertragsbanken und externen Institutionen eingereicht werden. Eine gültige Rezertifizierungsmassnahme muss durch SAQ Swiss Association for Quality anerkannt und mit einem SAQ-Code bestätigt sein.

Alle Details finden Sie in den Richtlinien zur Anerkennung von Rezertifizierungsmassnahmen.

Gebührenmodell für externe Institutionen

Jährliche Pauschalgebühr je externe Institution

CHF 250.00

Einmalige Anerkennungs- und Prüfgebühr je neue Massnahme

CHF 250.00

Jährliche Massnahmengebühr je Massnahme CHF 50.00

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